Die Allianz Versicherungs AG wendet sich mit einer neuen, schnelleren Abrechungsmethode an den Verbraucher. Das so genannte " FairPlay – Konzept" soll nach Bekundungen des Versicherers eine sehr
schnelle Regulierung für den Geschädigten ermöglichen.
Doch was steckt dahinter?
Verkürzt gesagt: der Versicherer beabsichtigt Werkstätten bei der Schadensregulierung in sein Lager zu ziehen.
Die Werkstätten sollen mit der Allianz Versicherungs AG einen Rahmenvertrag abschließen, der den Werkstätten ein bestimmtes Vorgehen bei der Ermittlung des Schadens auferlegt. Oberste Maxime bei der Ermittlung ist – wie hätte man es auch anders erwarten können – Kostenoptimierung. Das bedeutet für den Geschädigten weniger Geld im Schadensfall. Im Gegenzug erhalten die Werkstätten kurzfristig die Freigabe der Reparatur und die Zahlung der Reparaturkosten innerhalb von wenigen Tagen.
Bedingungen für die Anwendbarkeit des" FairPlay – Konzeptes" ist, dass weder ein Gutachter noch ein Rechtsanwalt bei der Schadensregulierung eingeschaltet wird.
Stattdessen soll die Werkstatt im Zusammenspiel mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Kostenoptimierung durchführen.
Dass bei diesem Modell Ihre Rechte als Geschädigter sehr leicht auf der Strecke bleiben können, liegt auf der Hand. Deshalb hat der Deutsche Anwaltsverein Klage gegen dieses Modell eingereicht.
Man hält dieses Konzept für irreführend.
Lassen Sie sich das Recht, einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen, nicht aus der Hand schlagen. Dies führt früher oder später zu Rechtsverlust.