Ist derjenige, der bei einem Auffahrunfall hinten ist, immer Schuld?
Diesem Schluss könnte man regelmäßig folgen, denn der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass der Hintermann keinen genügenden Sicherheitsabstand zum Vordermann während der Fahrt gehalten hat, seinen Bremsweg deshalb länger war als der Sicherheitsabstand zum Vordermann und er deshalb zumindest mit einem gewissen Verursachungsbeitrag an dem Auffahrunfall die Schuld trägt.
Es gibt jedoch Fälle, in denen man nicht ohne Weiteres von der Schuld des Hintermannes sprechen kann - so zum Beispiel in dem Fall eines Auffahrunfalles, der unmittelbar nach einem erfolgten
Spurwechseln zum Schaden führte.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich der Auffahrunfall in einem engen und räumlichen Zusammenhang mit dem Wechsel der Fahrspur ereignete.
Auch im Fall von Kettenauffahrunfällen kann eine andere Beurteilung erlaubt sein.Diese Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass der Hintermann stets mit der Unaufmerksamkeit des vorausfahrenden rechnen muss. Dies führt im Einzelfall dazu, dass selbst der mittlere Wagen in einem Kettenauffahrunfall mit einem gewissen Verschuldensbeitrag zu rechnen hat.Der Hintermann muss deshalb beweisen, dass ein Abbremsen nicht mehr möglich und der Auffahrunfall für ihn unvermeidbar war.