Der Anscheinsbeweis ist ein Mittel der indirekten Beweisführung. Man spricht dabei auch von einer tatsächlichen Vermutung.Dabei wird auf der Grundlage von Erfahrungssätzen ein Schluss für eine zu beweisende Tatsache gezogen.Eine gesetzliche Regelung für den Anscheinsbeweis gibt es nicht, obwohl es einige gesetzliche Vorschriften gibt, die auf den Anscheinsbeweis Bezug nehmen.