GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf grundsätzlich keiner schriftlichen Vereinbarung oder einer Eintragung ins Handelsregister – sie kann bereits schon durch bloßes faktisches
Handeln entstehen. Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.
Beispiel für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Fahrgemeinschaft