GbR

Haftung Gesellschaft BGB Gesellschaft GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
BGB – Gesellschaft

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf grundsätzlich keiner schriftlichen Vereinbarung oder einer Eintragung ins Handelsregister – sie kann bereits schon durch bloßes faktisches Handeln entstehen. Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.
Beispiel für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Fahrgemeinschaft

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

03

Nov

2013

Verkehrsunfall im Ausland

Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz Ihres Schadens verhelfen.

 

mehr lesen
Verurteilung wegen tödlicher Schüsse in Asperg am Karsamstag 2023 rechtskräftig
Pressemitteilung 242/24 vom 20.12.2024
>> mehr lesen