TERMINSGEBÜHR

Eine weitere Gebühr entsteht erst, wenn ein Termin stattgefunden hat. Das ist die Terminsgebühr. Sie beträgt sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz 1,2.

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

03

Nov

2013

Verkehrsunfall im Ausland

Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz Ihres Schadens verhelfen.

 

mehr lesen
Verurteilung wegen tödlicher Schüsse in Asperg am Karsamstag 2023 rechtskräftig
Pressemitteilung 242/24 vom 20.12.2024
>> mehr lesen