Viele Verträge werden mündlich geschlossen. Viele Verträge gehen schief.
Dass der müdliche Abschluss eines entscheidenden Vertrages oftmals ungünstig sein kann, zeigt sich spätestens dann, wenn sich die Parteien in einem Stadium befinden, welches nicht mehr von der
Eintracht und Euphorie geprägt ist, in der man sich bei der Vertragsanbahnung befand.
Wenn es also darum geht, vertragliche Verpflichtungen – und sei es auch nur die Klärung von vertraglichen Nebenpflichten – in eine klare Form zu gießen, so bietet es sich an, dies schriftlich zu
tun.
Die Vorteile liegen auf der Hand: zum einen kann die beratende Leistung eines Rechtsanwalts in der Vertragsgestaltung erhellende Momente bringen. Eine nüchterne Diskussion über die Reichweite der
zu übernehmenden Pflichten, kann den Parteien für die Zukunft ein klares miteinander verschaffen und weitreichende Unwegbarkeiten verhindern.
Doch es gibt noch weitere Gründe, warum man bei Vertragsgestaltung nichts dem Zufall überlassen sollte.
Die Beweisfunktion des Vertrages! Will man nämlich einseitig den Vertragspartner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zwingen und ein für sich günstiges Urteil erstreiten, so sind grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzung aus dem Vertrag zu beweisen. Dies fällt erfahrungsgemäß viel leichter, wenn der Inhalt der Pflichten dem schriftlichen Vertrag zu entnehmen ist.
Sparen Sie nicht am falschen Ende – ein verkorkster Vertrag, der allenfalls unter Zuhilfenahme von Indizien belegbar ist, kann teuer werden! Hier finden Sie professionelle Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Vereinbarungen.
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Zur wirksamen Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Kaufleuten
Auschluss eines GbR-Gesellschafters - Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag